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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- BRANDS
Stand: [24.03.2026]
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der KYORE AGENCY(nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) im Zusammenhang mit der Vermittlung von Influencer-Kooperationen.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur stimmt diesen ausdrücklich in Textform zu.
§2 Vertragsschluss, Verbindlichkeit & Rücktritt
(1) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine von der Agentur angebotene Kooperation, Kampagne oder Leistung zu einem vereinbarten Preis schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt.
Nach erfolgter Bestätigung ist ein Rücktritt des Kunden von der Kooperation ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Im Falle einer Nichtdurchführung der Kampagne aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Wird eine bereits verbindlich vereinbarte Kooperation vom Kunden weniger als 72 Stunden vor dem festgelegten Veröffentlichungszeitpunkt abgesagt oder einseitig beendet, ist die Agentur berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Gesetzlich zwingende Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
§3 Rolle & Haftung der Agentur
(1) Die Agentur fungiert als Vermittler und Koordinator zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Influencer.
(2) Der Vertrag über die konkrete inhaltliche Leistung (z. B. Content-Erstellung, Veröffentlichung) kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Influencer zustande.
(3) Die Agentur haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt sich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(5) Die Agentur übernimmt keine Haftung für:
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verspätete Veröffentlichungen durch den Influencer
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inhaltliche Abweichungen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur
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technische Störungen von Plattformen
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algorithmische Änderungen von Plattformen
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Account-Sperrungen oder Plattformbeschränkungen
(6) Eine Erfolgsgarantie (z. B. Reichweite, Umsatz oder Conversions) wird nicht geschuldet, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Ebenso gelten sie nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
§4 Briefing & Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle für die Kampagne erforderlichen Informationen, Inhalte und Materialien (z. B. Briefings, Links, Codes, Produktinformationen) vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Erfolgt die Übermittlung des finalen Briefings weniger als 72 Stunden vor dem geplanten Freigabetermin, ist die Agentur nicht verpflichtet, eine ordnungsgemäße Content-Freigabe zu gewährleisten.
(3) Verzögerungen oder Fehlfunktionen, die auf unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Angaben des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten der Agentur.
(4) Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte, Produktinformationen, Marken, Links oder sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen.
Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger, fehlerhafter oder unvollständiger Angaben des Kunden gegen die Agentur geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere Ansprüche aus Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder Datenschutzrecht sowie die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§5 Content-Freigabe durch den Kunden
(1) Nach Übermittlung des Contents zur Freigabe hat der Kunde in der Regel 24 Stunden Zeit, Änderungswünsche oder Feedback mitzuteilen, sofern im Einzelfall keine längere Frist vereinbart wurde.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Feedback, gilt der Content als freigegeben und darf zum vereinbarten Zeitpunkt veröffentlicht werden.
(3) Spätere Änderungswünsche können nicht garantiert berücksichtigt werden.
(4) Ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen besteht nicht, sofern die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde.
§6 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Die vereinbarte Vergütung versteht sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Der Kunde trägt sämtliche im Zusammenhang mit der Kampagne entstehenden Steuern, Abgaben und sonstigen Gebühren, insbesondere eine etwaige Künstlersozialabgabe (Künstlersozialkasse – KSK).
(4) Der Kunde ist verpflichtet, eigenständig zu prüfen, ob eine Abgabepflicht gegenüber der Künstlersozialkasse besteht, und diese – sofern gegeben – ordnungsgemäß anzumelden und fristgerecht abzuführen. Die Verantwortlichkeit der Agentur nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt hiervon unberührt.
(5) Erfolgt die Auszahlung an Influencer aus organisatorischen oder abrechnungstechnischen Gründen über die Agentur, geschieht dies ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden.
Die gesetzliche Verantwortung für etwaige Abgaben verbleibt beim Kunden.
§7 Zahlungsverzug & Inkasso
(1) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
(2) Die Agentur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug offene Forderungen ohne weitere Ankündigung an ein Inkasso- oder Mahnunternehmen zu übergeben oder gerichtliche Schritte einzuleiten.
(3) Sämtliche dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde, soweit gesetzlich zulässig.
§8 Nutzungsrechte & Referenznennung
(1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben die Nutzungsrechte an den Inhalten ausschließlich beim Influencer und können nur im Rahmen gesonderter schriftlicher Vereinbarungen übertragen werden.
(2) Die Agentur ist berechtigt, den Namen, das Logo und die Marke des Kunden nach Abschluss der Kampagne zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, soweit keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
§9 Datenschutz & Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze.
(2) Vertrauliche Informationen, insbesondere Kampagnendetails, Preise und Strategien, sind vertraulich zu behandeln.
§10 Höhere Gewalt
(1) Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf höhere Gewalt oder sonstige außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände zurückzuführen sind.
(2) Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, technische Störungen, Plattformausfälle, algorithmische Änderungen, Account-Sperrungen, Krankheit oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
(3) Für die Dauer der Störung ist die Agentur von ihren Leistungspflichten befreit.
§11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig und sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist – der Sitz der Agentur.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Begriffserläuterungen
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Story: Temporäre Inhalte, die nach 24 Stunden automatisch verschwinden. Eine Story kann aus bis zu vier Sequenzen à 15 Sekunden bestehen.
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Posting: Veröffentlichungen auf der Profilseite des Influencers, die für mindestens 12 Monate online bleiben, sofern nicht anders vereinbart.
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Buy-Out-Rechte: Die vollständige Übertragung der Nutzungsrechte ohne zeitliche oder räumliche Beschränkung, sofern schriftlich vereinbart.
Datenschutzerklärung
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